Mittwoch, 28. Oktober 2026
Christlicher Fundamentalismus und geistlicher Missbrauch
Bei seiner Vollversammlung hat der Katholikenrat im Bistum Speyer folgenden Beschluss verabschiedet:
Wissen schützt, Haltung stärkt! – Christlicher Fundamentalismus und geistlicher Missbrauch
Christlicher Glaube kann Menschen Orientierung, Gemeinschaft und Halt geben. Die Vielfalt christlicher Spiritualität und Frömmigkeit bereichert das kirchliche Leben. Zugleich braucht es eine klare Haltung gegenüber religiösen Überzeugungen und Praktiken, die Menschen unter Druck setzen, Abhängigkeiten schaffen, ihre Gewissensfreiheit einschränken oder ihre Würde und Selbstbestimmung gefährden. Wo religiöse Autorität missbraucht, gesellschaftliche Vielfalt abgewertet oder demokratische Grundwerte infrage gestellt werden, darf dies nicht unwidersprochen bleiben.
Die katholische Kirche in Deutschland hat sich, wie auch die Diözesanversammlung im Bistum Speyer , wiederholt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt. Auch wir als Katholikenrat im Bistum Speyer teilen diese Haltung aus Überzeugung. Für uns ist dies keine rein politische Position, sondern Ausdruck eines christlichen Menschenbildes, das die Würde jedes Menschen, die Freiheit des Gewissens und die Verantwortung für die Mitgestaltung der Gesellschaft ins Zentrum stellt.
Für uns gilt daher:
Christlicher Glaube und demokratische Werte gehören zusammen.
Religiöse Praktiken, die Menschen unter Druck setzen, ihre Freiheit einschränken oder ihnen die eigenständige Gewissensentscheidung absprechen, widersprechen diesem Verständnis.
Der Katholikenrat im Bistum Speyer setzt sich für eine Kirche ein, in der Menschen ihren Glauben frei und selbstbestimmt leben und entwickeln können. Insbesondere Kinder und Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen vor geistlichem Missbrauch und missbräuchlicher religiöser Einflussnahme geschützt werden. Dafür braucht es transparente Maßstäbe, verlässliche Schutzstrukturen und eine offene, differenzierte Auseinandersetzung mit christlich-fundamentalistischen Tendenzen und problematischen religiösen Praktiken.
Deshalb fordert der Katholikenrat im Bistum Speyer die Bistumsleitung auf:
1. Klare Kriterien für Kooperationen und Förderungen zu entwickeln, die insbesondere den Kinder- und Jugendschutz, die Prävention geistlichen Missbrauchs, die Gewissensfreiheit und demokratische Grundwerte berücksichtigen.
2. Bestehende Kooperationen und Angebote überprüfen auf fundamentalistische Tendenzen, problematische Machtstrukturen und demokratiefeindliche Positionen. Die Überprüfung soll anhand transparenter Kriterien erfolgen. Bestätigen sich die Bedenken, soll auf eine Beendigung der Zusammenarbeit hingewirkt werden.
3. Bildungs- und Präventionsangebote auszubauen, die über christlichen Fundamentalismus, geistlichen Missbrauch und problematische religiöse Einflussnahme informieren. Geeignete Ansprech- und Beratungsstellen sollen bekannter gemacht werden.
4. Geistlichen Missbrauch verbindlich in Schutzkonzepten zu verankern. Klare Meldewege, qualifizierte Ansprechpersonen und verbindliche Handlungsschritte sollen wirksamen Schutz gewährleisten und Betroffenen sichere Anlaufstellen bieten.
5. Christlich-fundamentalistische Strömungen im digitalen Raum kritisch zu thematisieren. Dies betrifft insbesondere abwertende Botschaften über Frauen, queere Menschen und feministische Anliegen sowie mögliche Verbindungen zu rechten, rechtsextremen und demokratiefeindlichen Strömungen, einschließlich entsprechender politischer Netzwerke.
6. Öffentlich und sachlich Stellung zu beziehen, wenn problematische religiöse Praktiken oder fundamentalistische Positionen die Menschenwürde, Selbstbestimmung, gesellschaftliche Vielfalt oder demokratische Grundwerte gefährden.
7. Den innerkirchlichen Dialog über unterschiedliche Formen von Spiritualität und Frömmigkeit zu fördern und gemeinsame Maßstäbe für einen verantwortungsvollen Umgang mit religiöser Autorität, persönlichen Grenzen und geistlicher Begleitung zu entwickeln.
8. (Junge) Menschen weiterhin an kirchlichen Entscheidungen und der Gestaltung kirchlicher Angebote zu beteiligen und ihre Perspektiven und Bedürfnisse bei der Weiterentwicklung kirchlicher Strukturen angemessen zu berücksichtigen.
9. Die Internetpräsenz und weitere Informationsmaterialien des Bistums zu erweitern, dass sowohl Informationen, als auch Anlaufstellen (unter anderem Betroffenenbeirat, Koordinationsstelle Prävention, Ansprechperson Geistlicher Missbrauch) transparent und zugänglich sind.
Den Beschluss erhalten Sie hier als pdf.
