Donnerstag, 02. Juni 2022

Brief des Vorstandes an Bischof Dr. Wiesemann

Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann,

nach dem überraschenden Ausscheiden von Herrn Generalvikar a.D. Andreas Sturm aus den Diensten des Bistums haben Sie in Wahrnehmung Ihrer Entscheidungsverantwortung den bisherigen Regens des Priester- und Pastoralseminars, Herrn Markus Magin, zum neuen Generalvikar des Bistums ernannt.

Wir wünschen dem neuen Generalvikar für sein neues Amt alles erdenklich Gute, viel Kraft und Erfolg in für unsere Kirche schwierigen Zeiten.

Unabhängig von der Person hätten wir uns als Katholikenrat Speyer allerdings gewünscht, dass im Sinne der wenige Tage vor dieser Entscheidung tagenden Diözesanversammlung und den dort umfassend diskutierten Themen Partizipation, Synodalität und Frauenförderung vor einer Neubesetzung eine synodale Beratung beispielsweise mit dem Vorstand der Diözesanversammlung und dem Vorstand des Katholikenrates möglich gewesen wäre.

Mit dem Ausscheiden von Herrn Magin aus dem Amt des Regens für das Priester- und Pastoralseminar des Bistums ist nun diese Aufgabe neu zu besetzen. Wir erlauben uns deshalb heute daran zu erinnern, dass im Zuge der Diskussion des Antrages zur Frauenförderung auf der letzten Diözesanversammlung eindringlich vorgeschlagen wurde, u.a. die Leitung des Priester- und Pastoralseminars als wichtige Führungsposition mit einer sog. gleichberechtigten Doppelspitze zu besetzen. Eine große Mehrheit der Diözesanversammlung hat eine schnelle Weiterentwicklung der Frauenförderung in den Führungspositionen des Bistums befürwortet. Auch Sie, sehr geehrter Herr Bischof, haben mehrfach zum Ausdruck gebracht, hinter diesen Zielen zu stehen. Nun bietet sich die Gelegenheit, in einem ersten wichtigen Schritt diesem Ziel ein Stück weit näher zu kommen.

Wir bitten Sie deshalb, vor einer Entscheidung über diese Personalmaßnahme in synodaler Art und Weise mit den Spitzengremien der Diözesanversammlung und des Katholikenrates in einen beratenden Dialog einzutreten.

Als Vertreter der Laien unseres Bistums sind wir bereit, bei solchen wichtigen Personalfragen Verantwortung zu übernehmen. Dieser Wunsch nach beratender Beteiligung soll Ihr Entscheidungsrecht und Ihre Entscheidungspflicht als Bischof nicht in Frage stellen. Der Wunsch nach beratender Synodalität darf aber nicht nur eine allgemeine Zielvorgabe in Diözesanversammlungen bleiben, sondern muss sich im Prozess der konkreten Entscheidungsfindung bewähren. Hierzu sichern wir unsere konstruktive Mitarbeit ausdrücklich zu.

Mit herzlichen Grüßen

Vorstand des Katholikenrates

Speyer, den 02.06.2022

 

Das Schreiben im Wortlaut.

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