Aufgaben und Funktion des Rates

„Befähigt durch die Sakramente der Taufe und der Firmung sind Katholikinnen und Katholiken zum apostolischen Zeugnis für Christus und zur Übernahme christlicher Verantwortung in Kirche und Welt berufen. Sowohl als Einzelne als auch insbesondere in Verbänden, Gemeinschaften und institutionalisierten Räten arbeiten sie auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Formen mit an der Verkündung des Evangeliums und an der missionarischen Gestalt der Kirche von Speyer. Im Katholikenrat vernetzen und koordinieren sie die vielfältigen Formen ihres Apostolates auf diözesaner Ebene und bringen ihre Stimme gleichberechtigt in diözesane Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse ein.“ (Aus der Präambel der Satzung des Katholikenrates im Bistum Speyer)

 

Der Katholikenrat hat im Besonderen die Aufgaben,

  1. die Entwicklungen im gesellschaftlichen, politischen und kirchlichen Leben zu beobachten, dazu Stellung zu nehmen und die sich aus ihnen ergebenden Themen und Anliegen in die diözesanen Beratungs- und Entscheidungswege, insbesondere in die Diözesanversammlung, sowie in den öffentlichen Diskurs einzubringen;
  2. die Interessen der ehrenamtlich engagierten Frauen und Männer zu vertreten;
  3. die Arbeit der kirchlichen Verbände, Organisationen und Initiativen sowie diözesanen und pfarrlichen Gremien unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit anzuregen und zu fördern;
  4. den Bischof zu beraten;
  5. sich zur Erfüllung seiner Aufgaben mit den Fachstellen des Bischöflichen Ordinariates zu vernetzen;
  6. Mitglieder für andere diözesane und überdiözesane kirchliche Gremien je nach deren Satzung zu wählen bzw. vorzuschlagen sowie die Anliegen und Aufgaben der Katholikinnen und Katholiken des Bistums auf überdiözesaner Ebene wahrzunehmen.“

(§ 1 Satzung des Katholikenrates im Bistum Speyer)

Anzeige

Anzeige